ERBRECHTLICHE VERTRÄGE
&
TESTAMENTE
Tradition. Kompetenz. Vertrauen.
Rechtsberatung in Mosbach
über Generationen seit 1976.
Damit Ihr Vermögen ankommt, wo es ankommen soll
Treffen Sie rechtzeitig alle Entscheidungen, die Ihnen wichtig sind
Vorsorge schafft Frieden. Für Sie und für Ihre Familie.
Das Erbrecht betrifft jeden Menschen – oft früher, als man denkt. Ob durch Krankheit, Alter oder einen plötzlichen Schicksalsschlag: Wer seinen Nachlass nicht rechtzeitig regelt, überlässt weitreichende Entscheidungen dem Gesetz. Das führt häufig zu Streit unter Angehörigen, finanziellen Nachteilen und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Mit einem rechtssicheren Testament oder erbrechtlichen Vertrag sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen nach Ihren persönlichen Vorstellungen verteilt wird. Wir begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung.
Unser Ziel ist es, Konflikte im Erbfall von vornherein zu vermeiden, klare Strukturen zu schaffen und Ihren Willen rechtlich belastbar zu sichern. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen kommen, vertreten wir Ihre Interessen mit der erforderlichen Durchsetzungskraft – außergerichtlich wie auch vor Gericht.
1. Testament – Die Grundlage Ihrer Nachlassregelung
Das Testament ist die bekannteste Form der letztwilligen Verfügung. Es ermöglicht Ihnen, selbst festzulegen, wer Ihr Erbe wird und in welchem Umfang.
Wir beraten Sie umfassend zu:
- Einzeltestament
- Gemeinschaftliches Testament (z. B. Ehegattentestament)
- Berliner Testament
- Testament mit Vor- und Nacherbschaft
- Testament mit Vermächtnissen
- Testamentsvollstreckung
Wir sorgen dafür, dass Ihr Testament klar formuliert, rechtlich wirksam und frei von gefährlichen Auslegungsrisiken ist.
FAQs - Testament
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Patientenverfügung
Reicht ein handschriftliches Testament aus?
Muss ein Testament notariell beurkundet werden?
Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?
Kann ich mein Testament jederzeit ändern oder widerrufen?
2. Erbvertrag – Die verbindliche Nachlassregelung
Der Erbvertrag ist eine besonders verbindliche Form der Nachlassplanung. Im Gegensatz zum Testament kann er nicht einseitig geändert werden. Er kommt besonders häufig zum Einsatz bei:
- Ehepaaren
- Unternehmern
- Patchwork-Familien
- Pflegevereinbarungen
Wir beraten Sie zu:
- Rechtlichen Wirkungen eines Erbvertrags
- Bindungswirkung
- Rücktrittsrechten
- Wechselwirkung mit Testamenten
- Absicherung beider Vertragsparteien
Der Erbvertrag erfordert eine notarielle Beurkundung und eine besonders sorgfältige rechtliche Planung.
FAQs - Erbvertrag
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Erbvertrag
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Kann ein Erbvertrag wieder aufgehoben werden?
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoller als ein Testament?
3. Pflichtteilsrecht – Anspruch trotz Enterbung
Auch wenn ein Erbe im Testament nicht bedacht wurde, besteht für nahe Angehörige häufig ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch.
Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel:
- Ehepartner
- Kinder
- Unter Umständen auch Eltern
Wir beraten Sie sowohl:
- als Pflichtteilsberechtigter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- als Erblasser bei der pflichtteilsreduzierenden Nachlassgestaltung
4. Nachlassplanung & Vermögenssicherung
Eine vorausschauende Nachlassplanung dient nicht nur der Vermögensverteilung, sondern auch der:
- Steueroptimierung
- Unternehmersicherung
- Versorgung von Angehörigen
- Absicherung behinderter Familienmitglieder
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte erbrechtliche Konzepte, abgestimmt auf Ihre persönliche, familiäre und wirtschaftliche Situation.
5. Testamentsvollstreckung
Durch eine Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird.
Wir beraten zu:
- Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
- Aufgaben und Befugnissen
- Dauer der Testamentsvollstreckung
- Kontrolle der Nachlassabwicklung
Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass geordnet verwaltet wird und Ihre Vorstellungen im Erbfall konsequent umgesetzt werden.
FAQs - Testamentsvollstreckung
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Testamentsvollstreckung
Wer kann Testamentsvollstrecker werden?
Kann ein Erbe die Testamentsvollstreckung ablehnen?
6. Erbfolge ohne Testament
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese führt häufig zu:
- Ungewollten Erbquoten
- Zwangsgemeinschaften unter Erben
- Konflikten innerhalb der Familie
- Nachlasszersplitterung
Wir erklären Ihnen, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und warum eine individuelle Nachlassregelung fast immer sinnvoller ist.
7. Erbengemeinschaft – Rechte & Pflichten
Nach dem Erbfall entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Diese führt nicht selten zu schwerwiegenden Konflikten.
Wir beraten bei:
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Verkauf von Nachlassgegenständen
- Nutzung von Immobilien
- Auszahlung von Miterben
- Nachlassverwaltung
Unser Ziel ist eine schnelle, faire und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
FAQs - Erbengemeinschaft
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Erbengemeinschaft
Kann ich aus einer Erbengemeinschaft austreten?
Darf ein Miterbe allein über den Nachlass verfügen?
Was passiert bei Uneinigkeit?
8. Schenkungen zu Lebzeiten & vorweggenommene Erbfolge
Viele Erblasser möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen.
Wir beraten Sie bei:
- Immobilienschenkungen
- Geldschenkungen
- Nießbrauchsregelungen
- Rückforderungsrechten
- Pflichtteilsergänzungsansprüchen
So lassen sich Erbschaftsteuer sparen, Nachfolge regeln und Streit vermeiden
9. Enterbung & Pflichtteilsentzug
Eine vollständige Enterbung oder der Entzug des Pflichtteils ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Wir prüfen für Sie:
- Ob eine Enterbung rechtlich wirksam ist
- Ob ein Pflichtteilsentzug möglich ist
- Wie Anfechtungsrisiken minimiert werden
10. Anfechtung von Testamenten & Erbverträgen
Nicht jedes Testament ist wirksam. Wir prüfen Anfechtungsgründe wie:
- Testierunfähigkeit
- Irrtum
- Täuschung
- Drohung
- Formmängel
Wir vertreten sowohl Anfechtende als auch Erben in entsprechenden Verfahren.
Außergerichtliche Einigung
Unser vorrangiges Ziel im Erbrecht
Erbstreitigkeiten belasten Familien oft dauerhaft. Unser erster Ansatz ist daher stets:
• Deeskalation • Mediation • Kostenreduzierung • Erhalt familiärer Beziehungen
Wo keine Einigung möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen auch mit Nachdruck vor Gericht.
Wir vertreten Sie in:
• Pflichtteilsprozessen • Erbstreitigkeiten • Anfechtungsverfahren • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften • Nachlassverwalter- und Betreuerverfahren
Wir setzen Ihre Rechte sachlich, konsequent und wirkungsvoll durch.
Unsere Stärken im Bereich Erbrecht
Langjährige Spezialisierung im Erbrecht
Umfassende Erfahrung in gestaltendem und streitigem Erbrecht
Maßgeschneiderte Nachlasskonzepte
Sensibler, persönlicher Beratungsstil
Hohe Erfolgsquote bei Pflichtteilsverfahren
Durchsetzungsstärke vor Gericht
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für erbrechtliche Sicherheit
Mit einem rechtssicheren Testament oder einem wohlüberlegten Erbvertrag schaffen Sie Klarheit, vermeiden Streit und sichern das, was Sie geschaffen haben – für die Menschen, die Ihnen wichtig sind. Wir begleiten Sie dabei mit juristischer Präzision, menschlicher Sensibilität und absoluter Diskretion.
Regeln Sie heute, was morgen Bestand haben soll. Ihr letzter Wille verdient rechtliche Sicherheit.
Unsere Rechtsgebiete im Überblick
Klicken Sie auf das Rechtsgebiet Ihrer Wahl und Sie gelangen zur entsprechenden Unterseite mit allen Details zu Ihrem Rechtsthema
Unsere Kanzlei
Die Kanzlei Pfisterer steht seit 1976 für engagierte, strukturierte und kompetente Rechtsberatung in Mosbach. Als echte Familienkanzlei, gegründet von Lore Pfisterer, wird sie heute von Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer und Rechtsanwalt Werner Willi Pfisterer geführt. Unsere Mandanten profitieren von juristischer Erfahrung über fünf Jahrzehnte – verbunden mit moderner, lösungsorientierter Arbeitsweise.
Wir blicken mit Dankbarkeit und Stolz auf eine über viele Jahre gewachsene Kanzleientwicklung zurück – geprägt durch das enge, vertrauensvolle Miteinander mit unseren Mandanten. Das in uns gesetzte Vertrauen haben wir konsequent mit fachlicher Kompetenz, Engagement und Entschlossenheit erfüllt. So konnten wir für zahlreiche Mandanten – auch in anspruchsvollen und umfangreichen Verfahren – erfolgreich optimale Ergebnisse erzielen.
Haben Sie Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail – wir sind gerne für Sie da.
Unsere Bürozeiten
- Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Individuelle Termine können jederzeit auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Kontaktformular
Haben Sie eine rechtliche Frage oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um Ihr Anliegen zu besprechen.
Telefon
Navigation
Alle Rechte vorbehalten © 2025 Kanzlei Pfisterer Mosbach.