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INSOLVENZRECHT
Tradition. Kompetenz. Vertrauen.
Rechtsberatung in Mosbach
über Generationen seit 1976.
Wenn Schulden zur Last werden - wir schaffen rechtliche Klarheit und neue Perspektiven.
Das Insolvenzrecht betrifft Menschen und Unternehmen oft in existenziellen Lebenssituationen. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zwangsvollstreckung, Mahnverfahren oder wirtschaftliche Krisen führen bei Betroffenen häufig zu großer Unsicherheit, Angst und Überforderung. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, kompetente und strategisch durchdachte rechtliche Beratung.
Wir begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung im Insolvenzrecht zuverlässig durch alle Phasen einer wirtschaftlichen Krise. Unser Ziel ist es stets, gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden, tragfähige außergerichtliche Lösungen zu entwickeln und Ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Sollte ein gerichtliches Verfahren unumgänglich sein, vertreten wir Ihre Interessen durchsetzungsstark und konsequent vor Gericht.
Treten Sie mit uns in Kontakt – wir prüfen Ihre Situation vertraulich und zeigen Ihnen realistische Lösungswege zur Insolvenz auf.
1. Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)
Die Verbraucherinsolvenz richtet sich an Privatpersonen, ehemalige Selbständige mit überschaubaren Verbindlichkeiten sowie Überschuldete ohne aktive unternehmerische Tätigkeit. Ziel ist es, am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung zu erlangen und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Unsere Leistungen für Schuldner:
  • Prüfung Ihrer finanziellen Gesamtsituation
  • Analyse sämtlicher Forderungen
  • Erstellung eines realistischen Schuldenbereinigungsplans
  • Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrages
  • Begleitung während des gesamten Insolvenzverfahrens
  • Unterstützung bis zur Restschuldbefreiung
Wir sorgen dafür, dass Ihr Privatinsolvenzverfahren rechtssicher, strukturiert und zügig durchgeführt wird – mit dem Ziel eines schuldenfreien Neuanfangs.
FAQs - Verbraucherinsolvenz
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Verbraucherinsolvenz
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Welche Schulden werden von der Restschuldbefreiung erfasst?
Was passiert mit meinem Einkommen?
Darf ich während der Insolvenz ein Konto führen?
Verliere ich mein Auto oder meine Wohnung?
Kann eine Privatinsolvenz auch abgelehnt werden?
2. Regelinsolvenz für Selbständige & Unternehmen
Für Unternehmer, Freiberufler, Selbständige sowie juristische Personen gilt das Regelinsolvenzverfahren. Hier stehen häufig nicht nur finanzielle Werte, sondern auch Arbeitsplätze, Reputation und unternehmerische Zukunft auf dem Spiel. Wir beraten Sie umfassend bei:
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung
  • Insolvenzantragspflichten
  • Haftungsrisiken der Geschäftsführung
  • Sanierungsoptionen
  • Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren
Unser Ansatz ist stets lösungsorientiert, wirtschaftlich sinnvoll und haftungsvermeidend.
Geschäftsführerhaftung & Insolvenzantragspflicht
Geschäftsführer haften persönlich, wenn ein Insolvenzantrag verspätet gestellt wird.
Wir prüfen für Sie:
  • Ab wann Insolvenzreife vorliegt
  • Ob eine Antragspflicht besteht
  • Wie Haftungsrisiken minimiert werden können
  • Welche Sanierungsalternativen bestehen
FAQs - Regelinsolvenz für Selbständige & Unternehmen
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Regelinsolvenz für Selbständige & Unternehmen
Wann bin ich verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen?
Haftet der Geschäftsführer privat?
Können Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden?
Was passiert mit laufenden Verträgen?
Besteht noch Handlungsspielraum vor der Insolvenz?
Wie wirkt sich das Verfahren auf bestehende Lieferanten- und Kundenbeziehungen aus?
3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Nicht jede Überschuldung muss zwangsläufig in ein Insolvenzverfahren führen. In vielen Fällen lassen sich einvernehmliche Vergleiche mit Gläubigern erzielen. Wir übernehmen für Sie:
  • Verhandlungen mit Banken und Gläubigern
  • Erstellung tragfähiger Ratenpläne
  • Forderungsüberprüfung
  • Vermeidung unnötiger Insolvenzen
  • Schutz vor Zwangsvollstreckung
Die außergerichtliche Schuldenregulierung spart häufig Zeit, Kosten und psychische Belastung.
4. Zwangsvollstreckung & Pfändungsschutz
Wenn Gläubiger bereits vollstrecken, ist schnelles Handeln unerlässlich. Wir helfen bei:
  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung
  • Sachpfändung
  • Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
  • Einstweiligen Vollstreckungsschutzanträgen
  • Abwehr unzulässiger Pfändungen
Ziel ist stets, Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu sichern.
FAQs - Zwangsvollstreckung & Pfändungsschutz
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Zwangsvollstreckung & Pfändungsschutz
Was darf gepfändet werden?
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?
Ist mein Konto sofort gesperrt?
Wie richte ich ein P-Konto ein?
Kann eine Pfändung rückgängig gemacht werden?
Werden auch Sachwerte aus meiner Wohnung gepfändet?
5. Restschuldbefreiung – Der schuldenfreie Neustart
Die Restschuldbefreiung ist das zentrale Ziel jedes Insolvenzverfahrens. Sie befreit den Schuldner von nahezu allen verbleibenden Verbindlichkeiten. Wir sorgen dafür, dass:
  • Alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden
  • Obliegenheiten korrekt eingehalten werden
  • Keine Versagungsanträge entstehen
  • Ihre Restschuldbefreiung rechtssicher erreicht wird
6. Insolvenzstrafrecht
Insolvenzverfahren sind häufig eng mit strafrechtlichen Vorwürfen verknüpft, etwa wegen:
  • Insolvenzverschleppung
  • Bankrott
  • Gläubigerbegünstigung
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Wir vertreten Sie in diesen Verfahren frühzeitig, diskret und konsequent.
7. Insolvenz einer Erbmasse
Ist ein Nachlass überschuldet, haften Erben grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen – es sei denn, rechtzeitig wird Nachlassinsolvenz beantragt. Wir beraten Sie bei:
  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • Nachlassverzeichnis
  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Haftungsbegrenzung
FAQs - Insolvenz einer Erbmasse
Hier erhalten Sie Antworten auf die häugsten Fragen zum Thema Insolvenz einer Erbmasse
Hafte ich für die Schulden des Erblassers?
Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Was ist eine Nachlassinsolvenz?
8. Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren
Auch Gläubiger benötigen kompetente rechtliche Vertretung, um Forderungen bestmöglich zu sichern. Wir vertreten Gläubiger bei:
  • Forderungsanmeldung
  • Prüfungsterminen
  • Insolvenzanfechtung
  • Haftungsdurchgriff
  • Geschäftsführerhaftung
  • Massemehrung
Außergerichtliche Einigung
Kosten zeigen, Lösungen finden
Wir sind zunächst immer bestrebt, kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
In vielen Fällen können durch kluge Verhandlungsführung, fundierte rechtliche Argumentation und Erfahrung außergerichtliche Einigungen erzielt werden, die für unsere Mandanten wirtschaftlich sinnvoller sind.
Unsere primären Ziele sind stets: Lösungen ohne Gericht - Kostenminimierung - Existenzsicherung - wirtschaftliche Vernunft
Doch wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie mit Nachdruck, Erfahrung und Durchsetzungskraft vor Gericht.
Unsere Stärken im Insolvenzrecht
Jahrelange Spezialisierung im Insolvenzrecht
Umfassende Erfahrung in Schuldner- und Gläubigervertretung
Hunderte erfolgreich begleitete Verfahren
Hohe Quote bei Restschuldbefreiungen
Persönliche, diskrete Betreuung
Strategische Verhandlungsführung
Ihr verlässlicher Partner im Insolvenzrecht
Ob drohende Zahlungsunfähigkeit, laufende Pfändungen, unternehmerische Krise oder Schuldenfalle – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Struktur, Diskretion und rechtlicher Durchsetzungskraft zur Seite. Unser Ziel ist nicht nur die Lösung aktueller Probleme, sondern die Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Zukunft. Treten Sie mit uns in Kontakt – wir prüfen Ihre Situation vertraulich und zeigen Ihnen realistische Lösungswege auf.
Unsere Rechtsgebiete im Überblick
Klicken Sie auf das Rechtsgebiet Ihrer Wahl und Sie gelangen zur entsprechenden Unterseite mit allen Details zu Ihrem Rechtsthema
Unsere Kanzlei
Die Kanzlei Pfisterer steht seit 1976 für engagierte, strukturierte und kompetente Rechtsberatung in Mosbach. Als echte Familienkanzlei, gegründet von Lore Pfisterer, wird sie heute von Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer und Rechtsanwalt Werner Willi Pfisterer geführt. Unsere Mandanten profitieren von juristischer Erfahrung über fünf Jahrzehnte – verbunden mit moderner, lösungsorientierter Arbeitsweise.
Wir blicken mit Dankbarkeit und Stolz auf eine über viele Jahre gewachsene Kanzleientwicklung zurück – geprägt durch das enge, vertrauensvolle Miteinander mit unseren Mandanten. Das in uns gesetzte Vertrauen haben wir konsequent mit fachlicher Kompetenz, Engagement und Entschlossenheit erfüllt. So konnten wir für zahlreiche Mandanten – auch in anspruchsvollen und umfangreichen Verfahren – erfolgreich optimale Ergebnisse erzielen.
Haben Sie Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail – wir sind gerne für Sie da.
Unsere Bürozeiten

  • Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Individuelle Termine können jederzeit auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Kontaktformular
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Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um Ihr Anliegen zu besprechen.
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